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Katrin Freitag-Weber & Thorsten Freitag

15518 Steinhöfel OT Buchholz

Tel: 030 60 989 717
    Thorsten Freitag: 0152 271 916 75      
Katrin Freitag-Weber: 0176 973 453 94

info@wedding-catering.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma:

Finest-Catering (Inhaberin Katrin Freitag-Weber)

Wedding-Catering

Steinhöfeler Strasse 15

15518 Steinhöfel OT Buchholz

 

VORRANG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten), sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

 

PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (7% / 19%). Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten (Wirtschaftliche Kosten, Ware, KFZ, Energie, Unterhaltskosten) im Allgemeinen (letzte 6 Monate) erhöhen.

Wedding-Catering informiert den Auftraggeber dementsprechend und kann die Preise anpassen. 

 

Zahlungsbedingungen: Die Anzahlung in Höhe von 30% / 50% ist mit der Auftragsbestätigung fällig. Eine separate Anzahlungsrechnung wird übermittelt. Der Restbetrag wird bei Lieferung in Bar einen Tag vor der Veranstaltung oder 3 Wochen vor der Veranstaltung per Überweisung fällig. Eine Endrechnung wird ca. 4 Wochen vor der Feier anhand der Übermittlung der finalen Gästeanzahl erstellt und übermittelt. 

Die Teilrechnung / Anzahlungsrechnung ist nach Übermittlung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.

Durch die Überweisung der Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen, bestätigt und fest reserviert. Die AGB wurden bestätigt und angenommen. Auch ohne Unterschrift gültig!

 

Bei einer Stornierung des Auftrages sind folgende Stornogebühren zu entrichten.

 

  • 10 Monate bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30% vom Gesamtpreis der

    Auftragsbestätigung,

  • 29 bis 22 Tage: 50% vom Gesamtpreis der Auftragsbestätigung,

  • 21 bis 15 Tage: 70% vom Gesamtpreis der Auftragsbestätigung,

  • 14 Tage bis einen Tag: 90% vom Gesamtpreis der Auftragsbestätigung

 

Alle Beanstandungen sind sofort, längstens innerhalb von zwei Tagen nach Beendigung der Veranstaltung zu melden.

Die Endrechnung ist 14 Tage vor der Feier per Überweisung oder Bar einen Tag vor der Veranstaltung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die finale Gästeanzahl benötigen wir 4 Wochen vor der Feier. Anhand dieser wird die Endrechnung erstellt und übermittelt.

Nach Übermittlung der finalen Gästeanzahl kann diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verändert werden.

Bei Nichtzahlung der Anzahlung in Höhe von 30% / 50% (je nach Vereinbarung) der Auftragssumme behält sich Finest Catering vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

 

Gesonderte Zahlunsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

Der Kunde teilt Finest Catering ca. 30 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Eine Reduzierung von mehr als 10% der Teilnehmer (Laut gebuchter Gästeranzahl in der Auftragsbestätigung) ist nicht möglich. Der Endpreis des Auftrages bleibt auch bei einer Reduzierung von mehr als 10% Abweichung der Gästeanzahl bestehen.

Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Finest Catering möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

TERMINE

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 90 Minuten ein.

 

STORNIERUNG

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Auftragsbestätigung) berechnen wir Stornierungsgebühren:

 

  • 10 Monate bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30% vom Gesamtpreis der

    Auftragsbestätigung,

  • 29 bis 22 Tage: 50% vom Gesamtpreis der Auftragsbestätigung,

  • 21 bis 15 Tage: 70% vom Gesamtpreis der Auftragsbestätigung,

  • 14 Tage bis einen Tag: 90% vom Gesamtpreis der Auftragsbestätigung

RÜCKTRITT

Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Finest Catering seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Finest Catering auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist Finest Catering zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

Ferner ist Finest Catering berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

   -  Höhere Gewalt oder andere von Finest Catering nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;

  • Finest Catering den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Finest Catering in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;

  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzwidrig ist.

 

Insofern Finest Catering nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet Finest Catering nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Finest Catering behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

ÄNDERUNGEN

Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.

Die Getränkeauswahl kann an andere, vom Angebot abweichende Sorten, aufgrund von Lieferengpässen, angepasst und ersetz werden. 

 

MINDESTBESTELLWERT

Die Mindestpersonenzahl für Hochzeitsfeiern beträgt 60 Gäste. Eine niedrigere Personenanzahl muss vorher mit Finest Catering abgesprochen und genehmigt werden. 

 

TRANSPORTKOSTEN UND GEFAHRÜBERGANG

Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Food, Beverage und Geschirr/ Mobiliar beträgt € 89,- netto im Berliner Stadtgebiet.

Dieser beinhaltet 1 Fahrer zzgl. max. 45 Minuten Aufbauzeit vor Ort.

Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils individuell vereinbarte Preise.

Ein Auf- und Abbauservice kann vermittelt werden.

 

MÄNGEL

Bitte überprüfen Sie die Ware / das Buffet bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln das Buffet /der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.

Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Ansprechpartner von Finest Catering mitzuteilen, damit Finest Catering die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben. Beanstandungen müssen binnen 24 Stunden nach der Veranstaltung, (am Folgetag!) per Schriftform (Mail / Post) angezeigt werden.

 

SCHADENSERSATZPFLICHT

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Finest Catering übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Steinhöfel. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Fürstenwalde.

CORONA-REGELUNG

Sollte der Vertragspartner (Brautpaar) eine Verschiebung der Hochzeitsfeier auf ein anderes Datum wünschen ist dies schriftlich anzufragen.

Voraussetzung für eine Verschiebung ist das Wedding-Catering (Finest Catering) an dem gewünschten Datum freie Kapazitäten hat und den Auftrag ausführen kann.

Einen Anspruch auf ein bestimmtes Datum gibt es nicht.

Die Verschiebung kommt erst zustande wenn Wedding-Catering das neue Datum schriftlich (per Mail / Post) bestätigt hat.

Sollte das gewünschte Datum nicht verfügbar sein, muss das Brautpaar weitere Termine anfragen.

Sollte die vom Brautpaar gebuchte Location für eine Verschiebung auf ein neues Datum nicht mehr zur Verfügung stehen und das Brautpaar eine neue Location buchen müssen, muss diese im selben (+10 Kilometer) Umkreis zum Standort von Wedding-Catering liegen wie die ursprünglich gebuchte Location. (Entfernung vom Wedding-Catering Sitz zur Location)

Sollte die Location in einer weiter entfernten Umgebung liegen muss Wedding-Catering damit einverstanden sein und vorher angefragt werden.

Es entstehen dem Brautpaar bei einer Verschiebung keine Umbuchungskosten / Gebühren.

Die Anzahlung bleibt erhalten und wird auf das neue Datum / die neue Feierlichkeit komplett angerechnet.

Sollte es keine behördlichen Verbote seitens der Bundes- oder Landesregierung geben ist die Verschiebung der Feierlichkeit eine private Entscheidung des Brautpaares und wird aus Kulanz seitens Wedding-Catering, nach Prüfung der Gründe und Umsetzbarkeit der Verschiebung, bewilligt.

Dies erfolgt durch eine schriftliche Änderungsvereinbarung.

Der Auftrag bleibt in den einzelnen Details unverändert und erhalten (Auftragsbestätigung).

Eine Erhöhung der Preise durch Wedding-Catering ist möglich. Wedding-Catering informiert das Brautpaar über Preissteigerungen / Anpassungen schriftlich (Mail). 

Eine Reduzierung der Personenanzahl in der (neuen) Auftragsbestätigung ist nicht möglich. 

 

Die Ersatz-Feier muss innerhalb des folgenden Jahres stattfinden da Wedding-Catering eventuelle Preissteigerungen, wirtschaftliche Veränderungen und Terminvereinbarungen nicht weiter als ein Jahr im Voraus einschätzen kann. 

Finest Catering, Steinhöfeler Strasse 15, 15518 Steinhöfel 01.12.2021

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